Change of Control-Klauseln in der Insolvenz
Simon RosenbergChange of Control-Klauseln sehen ein Lösungsrecht von Verträgen vor, bei denen während der Laufzeit die natürlichen Personen, die hinter dem Rechtsträger stehen, ausgetauscht werden.
Der Verfasser hat sich den Fragen dazu angenommen, ob und wann der Tatbestand solcher Klauseln auch durch die Einleitung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt ist und ob die Ausübung eines hierdurch gegebenenfalls entstehenden Lösungsrechts insolvenzrechtlich zulässig ist. Der Gesetzgeber hat dieses Problem in § 225 a Abs. 4 InsO im Zusammenhang mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen v. 7.12.2011 teilweise geregelt. Allerdings lässt die Vorschrift zahlreiche Fragen offen, die bisher nicht vertieft untersucht wurden. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke und leistet dabei zugleich einen sehr weiterführenden Beitrag zur fortdauernden Diskussion über die Wirksamkeit insolvenzrechtlicher Lösungsklauseln.